Familienverband von Borries

Julius M8

Bestimmungen über die Errichtung und Verwaltung einer Stiftung zum Besten von Mitgliedern der Familie von Borries vom 1. Juli 1911

1. Die Stiftung erhält den Namen Julius - Stiftung und wird mit einem Anfangskapitalvon 30000 (dreissigtausend) Mark gegründet. Die Stiftung wird durch den Familienrat getrennt vom übrigen Familienvermögen selbstständig verwaltet und soll niemals angegriffen werden. Anderweitige Zuwendungen zum Kapital sind zulässig und erwünscht.

2. Der Regel nach sollein Viertel der Zinsen zum Kapital geschlagen werden, die Verwaltungskosten des Stiftungsvermögens sind von diesen Zuschlägen abzusetzen. Dieser Paragraph wurde  am 13.3.1915 gestrichen!

Die anderen drei Viertel der Zinsen sollen zu gleichen Teilen an meine Nichten a. Luise von Borries, Tochter meines Bruders Friedrich, b. Adelheit von Borries, c. Julie von Borries, d. Liese Lotte von Borries und e. Christiane von Borres, alles Töchter meines Bruders Adelbert, als Rente jährlich ausgezahlt werden. Diese Rente erlischt 1. durch Verheiratung der Berechtigten, 2. wenn die Berechtigte mehr als 3000 Mark anderweites jährliches Einkommen hat und 3. durch den Tod der Berechtigten. Fällt hierdurch eine der Renten aus, so wachsen die übrigen um den entsprechenden Teil an.

4. Im Falle der Verheiratung - jedoch nicht der Wiederverheiratung - erhalten meine vorbezeichneten Nichten und auch meine Nichte Clara - Tochter meines Bruders Franz, 1000 Mark.Die vorbezeichneten Renten sind jedoch alsdann nicht zu kürzen, sondern es sind, solange dies erforderlich wird, die Kapitalzuschläge herabzusetzen.

5. In Fällen dringenden Bedürfnisses können unter Kürzung der Kapitalerhöhung sowohl den vorbezeichneten, wie den anderen Kindern meiner drei Brüder weitere Zuwendungen aus den Zinsen des Stiftungskapitals gemacht werden, an Töchter jedoch nur, wenn sie nicht verheiratet sinf oder gewesen sind. Dieser Paragraph wurde später gestrichen.

6. Wenn die unter 2 bezeichneten Renten nicht mehr zu zahlen sund, so sind 2 Renten von je 300Mark zu bilden, die dem jeweilig stammesältesten, männlichen und weiblichen Nachkommen lebenslänglich zu zahlen sind unter Beachtung der Bestimmung zu 8. Die einmal gewährte Rente kann nicht entzogen werden. Es kann die Hälfte der Zinsen an die unter 4 bezeichneten Nachkommen meines Vaters gewendet werden, ohne dass Bedürftigkeit vorliegt.

7. Zuwendungen aus der Stiftung dürfen nur an geborene (nicht an angeheiratete) Mitglieder der Familie von Borries solange sie diesen Namen tragen gemacht werden. Ein anderweitiges Einkommen von mehr als 3000 Mark schliesst Zuwendungen durch die Stiftung aus. An Kinder unter 14 Jahren dürfen Zuwendungen nicht gemacht werden. Die Zuwendungen können einmalige, mehrjährige oder lebenslängliche sein, letztere werden bei weiblichen Personen durch Heirat hinfällig. In erster Linie sind bei den Zuwendungen die weiblichen Familienmitglieder zu berücksichtigen, die grössere Bedürftigkeit soll den Ausschlag geben.

8. Über die Zuwendungen beschließt der Familienrat, Ihm wird freigestellt, die vorstehenden Bestimmungen jedoch unter deren sinngemässer Aufrechterhaltung zu ändern, falls sich dies  als dringend erwünscht herausstellt.

9. Nach Erlöschen der durch meinen Vater gegründeten Linie derer von Borries ist die Stiftung für alle Zweige der Familie im vollen Umfange offen. Wird der Familienverband aufgelöst, so ist zu versuchen, die Stiftung trotzdem weiter zu führen. Lässt sich dies nicht ermöglichen, so fällt das Stiftungsvermögen dem stammesältesten männlichen Mitgliede des von meinem Vater gegründeten Zweiges der Familie v.B. zu mit der Auflage, daraus ein Familien - Fideikommis der Fmilie v.B. zu stiften.

10. Ich errichte diese Stiftung in der festen Erwartung, dass die Nachkommen meines Vaters  dadurch in keiner Weise von den Wohltaten aus dem übrigen Familienvermögen ausgeschlossen oder an der teilnahme daran geschmälert werden.

11. Den Familienverband bitte ich herzlich die Stiftung in ihre Obhut zu nehmen, möge sie auf lange Zeiten hinaus Gutes wirken für unsereFamilie.

Lauensten den 1. Juli 1911

Julius von Borries

z.Zt. Regierungs- und Baurat und Mitglied der Eisenbahndirektion Halle / Saale.